Behandlungspflege
auf ärztliche Verordnung nach SGB V
Auf Verordnung des behandelnden Arztes übernehmen unsere qualifizierten Pflegefachkräfte Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege. Die Kosten hierfür übernehmen in der Regel die Krankenkassen.
Leistungen nach SGB V
(Auszug aus dem Leistungskatalog):
- Medikamentengabe
- Gabe von Augentropfen und -salben
- Injektionen, Insulin
- Dekubitusbehandlung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen von Kompressions- und Wundverbänden
- Trachealkanülenpflege
- Katheter-Spülung Harnblase
- Stoma- und Anus praeter-Versorgung
- Versorgung suprap. Katheder
- Versorgung PEG-Sonde
Häusliche Pflege
nach SGB XI
Unsere Pflegekräfte bieten pflegebedürftigen Menschen Unterstützung beim selbstständigen Leben und Wohnen durch ein ganzheitliches Versorgungs-, Pflege- und Betreuungsangebot. Die Finanzierung der Leistungen kann über die Pflegekassen, über den Sozialhilfeträger oder auch privat erfolgen.
Leistungen nach SGB XI
(Auszug aus dem Leistungskatalog):
- große Morgen- und Abendtoilette:
- Körperpflege im Pflegebett
- Körperpflege am Waschbecken
- Duschen und Baden
- Lagern und Betten
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Aufbereiten und Verabreichen von Sonderkost bei implantierten Magensonden
- Hilfe und Unterstützung beim Toilettengang
- Begleiten bei Aktivitäten wie beispielsweise Arzt- und Therapiebesuche
- Reinigungsaufgaben im Patientenumfeld
- Einkaufen
- Wechseln und Waschen der Wäsche
Verhinderhungspflege
Die Verhinderungspflege und die stundenweise Verhinderungspflege ermöglichen pflegenden Angehörigen, Nachbarn und Freunden eine Auszeit von der Pflege. Die Kosten übernehmen auf Antrag in der Regel die Pflegekassen. Bei der Beantragung sind wir gerne behilflich.
Verhinderungspflege
- Pflegebedürftige mit vorliegender Pflegestufe erhalten jährlich bis zu 28 Tage Leistungen der Pflegekasse für Ersatzpflege. Diese Leistung erhält der Pflegebedürftige erstmals nach 6 Monaten Pflege.
Stundenweise Verhinderungspflege
- Übernahme der individuellen Betreuung für einige Stunden, damit pflegende Angehörige einen Arzt besuchen oder an einer Feierlichkeit teilnehmen können oder weil sie wegen anderer dringender Besorgungen verhindert sind.
- Auf Antrag Übernahme der Kosten durch die Pflegekassen.
Tagesbetreuung
Die Aktivierung von Fertigkeiten, die Verbesserung der Körperwahrnehmung und die Überwindung von Einsamkeit – das sind die wichtigsten Ziele, die bei der Tagesbetreuung durch die Volkssolidarität verfolgt werden. Sie bietet zudem eine Entlastung der Angehörigen von der oft schweren Betreuung. Eine finanzielle Förderung durch die Pflegekassen ist möglich.
- Spezialisiert auf an Demenz erkrankte Menschen und alle anderen, die Gemeinschaft suchen
- Gruppenbetreuung:
- individuelle Gestaltung eines Tagesabschnittes in Gemeinschaft
- Betreuung mit speziellen Angeboten, Gesprächen und Übungen zur Erhaltung der Fähigkeiten und Fertigkeiten
- gemeinsames Mittagessen
- Wahrnehmung von externen Dienstleistern vor Ort, z.B.: Friseur, Fußpflege, Ergotherapie, Physiotherapie
- Ausfahrten (z.B. Museums- & Tierparkbesuche, Mehrtagesfahrten)
- Abholung durch Fahrdienst möglich
- Einzelbetreuung in Form von Hausbesuchen
Hauswirtschaftsdienste
Die ausgebildeten Hauswirtschafterinnen können viele Aufgaben im Haushalt für diejenigen Menschen übernehmen, die diese nicht mehr selbst erledigen können oder wollen. Unsere Mitarbeiter planen und gestalten nach Wunsch des Kunden die einzelnen Abläufe der Haushaltsführung und gewährleisten eine allseitige und komplexe Betreuung unter Beachtung seiner individuellen Wünsche und Bedürfnisse.
Mögliche Leistungen der Hauswirtschaftshilfe
- Reinigung der Wohnung
- Erledigen der Hausordnung
- Einkaufen ohne und mit Begleitung
- Begleitdienste: gemeinsame Spaziergänge, Arztbesuche u.v.m.
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Wäschepflege
- Fensterputzen
- Füttern von Haustieren,
Säubern von Käfigen,
Ausführen des Hundes - Botendienste: z. B. Apotheke, Post
- Zimmerpflanzen- und Gartenpflege
Pflegeberatung
Unsere Mitarbeiter sind Profis in Sachen Pflege. Sie beraten Betreute und deren Angehörige zu pflegepraktischen Dingen ebenso wie zu Antragsverfahren und Leistungsfinanzierung. Natürlich
besteht ein Netzwerk zu Kooperationspartnern wie Ärzten, Sanitätshäusern, Ergotherapien, Physiotherapien und Apotheken.
- Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI:
- Beratung von pflegenden Personen und Angehörigen in regelmäßigen Abständen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in der häuslichen Umgebung
- Kostenübernahme durch die Pflegekasse
- Pflegestufe I und II halbjährlich, Pflegestufe III vierteljährlich
- Beratung zum Pflegeverlauf im Rahmen des Pflegevertrages:
- Einsatzwünsche und Erfordernisse des einzelnen Patienten
- Hilfsmittel
- individuell erforderliche Prophylaxen
- Beratung nach Krankenhausaufenthalten
- Beratung von Interessengruppen
- Beratung zu sozialen Dienstleistungen der Volkssolidarität